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   LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs   

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https://dejure.org/2021,70591
LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs (https://dejure.org/2021,70591)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 01.09.2021 - 6 KLs (https://dejure.org/2021,70591)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 01. September 2021 - 6 KLs (https://dejure.org/2021,70591)
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  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es sich beim Tatbestand des § 370 AO um eine abschließende Sonderregelung handelt, die den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt und allenfalls dann eine tateinheitliche Begehung zulässt, wenn der Täter mit Mitteln der Täuschung außer der Verkürzung von Steuereinnahmen oder der Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile noch weitere Vorteile erstrebt (BGH, wistra 1984, 69; NJW 1989, 1619; NStZ 1994, 397; NJW 2007, 2864ff).

    Die Entscheidung vom 06.06.2007 (NJW 2007, 2864ff.) ist zudem auf direkte Steuern bezogen.

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es sich beim Tatbestand des § 370 AO um eine abschließende Sonderregelung handelt, die den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt und allenfalls dann eine tateinheitliche Begehung zulässt, wenn der Täter mit Mitteln der Täuschung außer der Verkürzung von Steuereinnahmen oder der Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile noch weitere Vorteile erstrebt (BGH, wistra 1984, 69; NJW 1989, 1619; NStZ 1994, 397; NJW 2007, 2864ff).

    Bereits für die Abgabenordnung 1977 hat der BGH in seiner Entscheidung vom 01.02.1989 (NJW 1989, 1619) ausgeführt, dass für diese Vorschrift von dem Vorrang der Steuerhinterziehung ausgegangen wurde.

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs
    Ferner wird durch das Oberlandesgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die Entscheidungen BGH, NJW 1972, 1287, das Urteil vom 28.01.1986 (1 StR 611/85), das Urteil vom 01.02.1989 (3 StR 170/88) und vom 19.12.1997 (5 StR 569/96) Bezug genommen.
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs
    Bei § 100a StPO genügt es nicht, dass ein konkurrenzrechtlich verdrängter Tatbestand Katalogtat ist (BGH, Beschluss vom 26.02.2003, 5 StR 423/02).
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 452/83

    Verurteilung wegen Subventionsbetruges in Tateinheit mit Untreue,

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es sich beim Tatbestand des § 370 AO um eine abschließende Sonderregelung handelt, die den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt und allenfalls dann eine tateinheitliche Begehung zulässt, wenn der Täter mit Mitteln der Täuschung außer der Verkürzung von Steuereinnahmen oder der Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile noch weitere Vorteile erstrebt (BGH, wistra 1984, 69; NJW 1989, 1619; NStZ 1994, 397; NJW 2007, 2864ff).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 72/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs
    Die vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main angestoßene Diskussion steht insoweit erst am Anfang und es bleibt abzuwarten, inwieweit der Bundesgerichtshof oder ggf. der Gesetzgeber (für Neufälle) eine Neubewertung vornimmt (vgl. Müller-Metz, NStZ-RR 2021, 249).
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 611/85

    Änderung eines Schuldspruchs in einem Steuerstrafverfahren - Bestand eines

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs
    Ferner wird durch das Oberlandesgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die Entscheidungen BGH, NJW 1972, 1287, das Urteil vom 28.01.1986 (1 StR 611/85), das Urteil vom 01.02.1989 (3 StR 170/88) und vom 19.12.1997 (5 StR 569/96) Bezug genommen.
  • BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72

    Anwendungsbereich von § 392 Abgabenordnung (AbgO) - Zum Zwecke der Täuschung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs
    Ferner wird durch das Oberlandesgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die Entscheidungen BGH, NJW 1972, 1287, das Urteil vom 28.01.1986 (1 StR 611/85), das Urteil vom 01.02.1989 (3 StR 170/88) und vom 19.12.1997 (5 StR 569/96) Bezug genommen.
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